AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fußballcamps der
Fußballschule Buabeng

 

1. Teilnehmervertrag

Durch die schriftliche Anmeldung mittels Anmeldeformular oder Internetanmeldung bietet der Kunde der Fußballschule Buabeng den Abschluss eines Teilnehmervertrages verbindlich an. Der Teilnehmervertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Die Anmeldung Minderjähriger ist von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

2. Zahlungsvorgang

Der Betrag für das jeweilige Fußballcamp oder Fördertraining ist sofort, spätestens aber fünf Bankarbeitstage nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 6 Tage vor Campbeginn) kann der Veranstalter eine Barzahlung des kompletten Preises verlangen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Gegenstände, deren Übereignung der Teilnehmer nach den vereinbarten Leistungen verlangen kann, im Eigentum der Fußballschule Buabeng. Sämtliche Beträge verstehen sich einschließlich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Rücktrittsrecht des Kunden

3.1. Der Rücktritt vor Campbeginn ist jederzeit möglich. Tritt der Teilnehmer vom Teilnehmervertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vertraggemäßen Preis. Aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung. Als Rücktrittszeitpunkt wird der Eingang der Rücktrittserklärung angesehen.

3.2. Bei vereinbartem Fördertraining gelten die gesondert vereinbarten Kündigungsfristen; die Kündigung bedarf der Textform.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Teilnehmervertrag zurücktreten:

4.1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht Folge leistet oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

4.2. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Veranstaltungen 20. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein. Der bereits gezahlte Beitrag wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

4.3. bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, und die Durchführung des Fußballcamps oder des Fördertrainings beeinträchtigen oder erschweren. Kündigt der Veranstalter den Teilnehmervertrag aus einem solchen Grund, so kann dieser, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Camps noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

4.4. bei Fördertraining mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalendermonats kündigen; die Kündigung bedarf der Textform.

5. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus ggf. ergänzenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Insbesondere sind dort bei Fördertraining die Kündigungsfristen und Terminfrequenzen gesondert aufgeführt.

6. Beschränkung der Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung der Fußballschule Buabeng ist auf den Teilnahmepreis beschränkt; eine Haftung der Fußballschule Buabeng bei Diebstahl und Einbruch ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Fußballschule Buabeng. Im Fall von Vorsatz haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Fall grober Fahrlässigkeit ist aber die Schadensersatzverpflichtung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.3. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.

7. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare, schwerwiegende und vom Veranstalter nicht zu vertretende Ereignisse befreien diesen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Fußballschule Buabeng übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Fußballschule Buabeng haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden (Hin- & Rückweg zur Veranstaltung), Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten (Flurschäden) und für Schäden jeglicher Art (z.B. parkende Autos, Gebäude, etc.) vor, während und nach ihren Leistungen.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

8. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind nicht über den Anbieter versichert. Eine Haftung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.

9. Fotorechte/ Filmrechte/ Rechte an der Stimme

Der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter / Erziehungsberechtigten übertragen unwiderruflich, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der vom Teilnehmer  gefertigten Foto-Aufnahmen (Foto, ggf. Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial), sowie der Stimme des Teilnehmers (für Fernsehübetragungen, TV-Aufnahmen, Radio, etc.) auf die Fußballschule Buabeng. Der Teilnehmer bzw. die  gesetzlichen Vertreter / Erziehungsberechtigten übertragen der Fußballschule Buabeng alle Nutzungsrechte an dem Bildmaterial und der Stimme des Teilnehmers ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung. Die Fußballschule kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) zur Illustration, zu Werbezwecken, als Internetdarstellung und für sonstige Veröffentlichungen, also auch Print, DVD, MMS, TV, Radio, etc. verwenden. Bei gefertigtem Bildmaterial bei Eltern-Kind Camps z.b. gelten die gleichen Bedingungen für die Stimme bzw. Bildmaterial, dass evtl. von den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter gefertigt wird (Gruppenfoto, Interviews, etc.). Die Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter können einer Übermittlung und Nutzung von Bildmaterial/ der Stimme wie in Punkt 9 beschrieben über die in Punkt 10, Abs. (3) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

10. Datenschutz

(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten / gesetzl. Vertretern übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Anbieter unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Fußballschule Buabeng ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.

(2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten / gesetzl. Vertreter können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (3) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

(3) Die Kommunikationsdaten der Fußballschule Buabeng lauten: Fußballschule Buabeng – Julian Buabeng, Verwaltungssitz: Pionierstraße 4, 53175 Bonn, E-Mail: info@fussballschule-buabeng.de

11. Ausschluss eines Teilnehmers

Bei groben Verstößen (z.B. wiederholtem gruppenschädigendem Verhalten, Zuwiderhandlungen bzgl. der Haus- oder Campregeln, vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) kann ein sofortiger Ausschluss vom Camp ohne Erstattung des Preises in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

12. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen aus einer Buchung an Dritte ist ausgeschlossen, falls nicht eine Zustimmung durch den Veranstalter vorliegt. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche im eigenen Namen ausgeschlossen.

13. Allgemeines

13.1. Der Teilnehmervertrag unterliegt deutschem Recht.

13.2. Erfüllungsort ist Bonn-Bad Godesberg.

13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

13.4. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.  Dies gilt insbesondere dann, wenn sie den Umfang der vertraglichen Leistungen (Ziffer 5) verändern.

13.5. Der Veranstalter ist berechtigt, die in Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.